Wann müssen Sie der HanseMerkur in Ihrer Hausratversicherung eine erhöhte Gefahr melden? Etwa wenn sich ein abgefragter Umstand ändert, die Wohnung länger als 60 Tage unbewacht leersteht oder vereinbarte Sicherungen entfernt oder unbrauchbar werden – ein zeitweilig aufgestelltes Gerüst zählt dagegen nicht dazu.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Ein Umstand ändert sich, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Zudem ist sie nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
- Ein an der Außenseite des Gebäudes zeitweilig aufgestelltes Gerüst ist keine erhebliche Gefahrerhöhung.
Folgen einer Gefahrerhöhung
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in den entsprechenden Bestimmungen geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2018