Warum kann sich der Beitrag einer Hausratversicherung der HanseMerkur zu Beginn eines Versicherungsjahres ändern? Hier erfahren Versicherungsnehmer, wie sich der Beitrag aus den Merkmalen der versicherten Wohnung berechnet, wann der Versicherer ihn an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen darf und welches Kündigungsrecht bei einer Erhöhung besteht.
Grundsatz
Der Beitrag kann zu Beginn jedes Versicherungsjahrs steigen oder sinken. Das gilt auch, soweit der Beitrag für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Maßgeblich sind die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Beitragsanpassungsklausel
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarife für die Hausratversicherung der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dazu zählen der Beitragssatz in Promille für die einzelne Risikoart sowie die Beitragszuschläge für erweiterten Versicherungsschutz. Die Anpassung wirkt für die bestehenden Versicherungsverträge. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrags) wieder herzustellen.
Das Gleiche gilt, wenn sich der Steuersatz der Feuerschutzsteuer ändert, die ausschließlich der Versicherer schuldet und abführt. Dabei sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Eine Anpassung kann mit einer Verminderung oder einer Erhöhung eines Tarifs verbunden sein. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Die sich ergebenden Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Tarifbestimmungen – Grundlagen der Berechnung des Beitrags
Der Beitrag errechnet sich nach risikorelevanten Merkmalen der versicherten Wohnung, zum Beispiel nach Standort, Wohnfläche und Bauart des Gebäudes. Bei der Tarifkalkulation werden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik angewendet. Ziel ist es, faire und risikogerechte Beiträge anzubieten. Damit wird sichergestellt, dass dauerhaft mit den eingenommenen Beiträgen alle künftig anfallenden Schäden bezahlt werden können.
Dem Antrag, dem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein kann entnommen werden, nach welchen Merkmalen der Versicherungsbeitrag berechnet wurde (Tarifbestimmungen).
Weitere Einflussfaktoren für den Beitrag können zum Beispiel die Zahlungsart und die Zahlungsweise sein oder ob die Wohnung ständig unbewohnt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2018