Welche Schäden ersetzt die HanseMerkur in ihrer Hausratversicherung? Mitversichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel – ergänzt um zusätzlich vereinbarbare Naturgefahren und Glasschäden sowie besondere Einschlüsse für Seng- und Schmorschäden, Kühlgut und Transportmittelunfälle.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder Kraft- oder Schienenfahrzeugs, seiner Teile oder Landung, Verpuffung, Verrußung, Rauch, Überschalldruckwellen
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- soweit zusätzlich vereinbart: die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen und Vulkanausbruch
Soweit zusätzlich vereinbart, besteht außerdem Versicherungsschutz für Glasschäden.
Versichert sind nur die Gefahren, die Sie mit dem Versicherer vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein sowie dessen Nachträgen genannt sind.
Besondere Einschlüsse
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer ersetzt Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen. Nicht versichert sind Schäden an elektrischen Einrichtungen/Geräten und an Wertsachen. Ausgeschlossen sind Schäden durch Zigarren- oder Zigarettenglut.
Schäden an Kühl- und Gefriergut
Versichert sind Schäden an Lebensmitteln in Kühl- und Gefriergeräten infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energiezufuhr (Stromausfall). Der Versicherungsschutz erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden durch technische Defekte, gewöhnliche Abnutzung und Verschleiß der Kühlanlage.
Transportmittelunfall
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen infolge eines Unfalls eines Transportmittels (Personenkraftwagen, öffentliche Verkehrsmittel). Die Entschädigung ist auf 250 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf