Was zählt bei der HanseMerkur Hausratversicherung als innere Unruhen, Streik oder Aussperrung – und welche Schäden sind dabei abgesichert? Versichert sind etwa Beschädigung, Zerstörung und Plünderungen, doch bei Ansprüchen aus dem öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrecht und bei Schäden durch berechtigt anwesende Personen gelten klare Grenzen.
Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig erhebliche Teile der Bevölkerung in einer Weise in Bewegung geraten, die die öffentliche Ruhe und Ordnung stört. Dabei verüben sie mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen.
Versichert sind unmittelbare Schäden durch Beschädigung und Zerstörung an versicherten Sachen sowie durch Wegnahme durch Plünderungen in Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Streik und Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Versichert sind unmittelbare Schäden durch Beschädigung und Zerstörung an versicherten Sachen durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Abgrenzung zur Staatshaftung
Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf