Was zählt eigentlich alles zum versicherten Hausrat, wenn Sie bei der HanseMerkur eine Hausratversicherung abschließen? Versichert sind sämtliche Gegenstände am Versicherungsort, die dem privaten Haushalt dienen – von Möbeln über Wertsachen und Bargeld bis hin zu Booten, Gleitschirmen, Haustieren und sogar fremdem Eigentum im Haushalt. Hier erfahren Sie, welche Sachen konkret dazugehören und unter welchen Bedingungen.
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt wird und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist ebenfalls versichert.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was gehört zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
- technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrats dienen und die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann.
- fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Dies gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers.
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