Welche Bauwerke und Anbauten an Ihrem Wohngebäude sind eigentlich abgesichert und wo verläuft die Grenze des Versicherungsgrundstücks? Bei der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung erfahren Sie, welche Gebäude, Bestandteile und Zubehörteile geschützt sind, was als Versicherungsort gilt und welche Sachen wie Photovoltaikanlagen oder gespeicherte Daten ausdrücklich nicht versichert sind.
Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und ihrem Gebäudezubehör. Dazu gehören auch unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
Definitionen
- Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel beziehungsweise Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
- Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung beziehungsweise der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- Versicherungsgrundstück ist das Flurstück beziehungsweise sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem oder den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäuden ausschließlich zugehörig ist.
Ausschlüsse
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen. Dazu zählen zum Beispiel Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.
- In das Gebäude nachträglich eingefügte Sachen – nicht aber ausgetauschte Sachen –, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014