Wie viel zahlt die HanseMerkur in der Wohngebäudeversicherung, wenn das Haus zerstört oder beschädigt wird? Die Antwort hängt davon ab, ob Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart ist – und davon, ob wiederhergestellt wird, wie es um Mietausfall, Mehrwertsteuer und eine mögliche Unterversicherung steht.
In der Gleitenden Neuwertversicherung beziehungsweise Neuwertversicherung gelten im Versicherungsfall folgende Grundlagen für die Entschädigungsberechnung:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes (einschließlich der Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten) bei Eintritt des Versicherungsfalles
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfalles
- Restwerte werden angerechnet
In der Zeitwertversicherung gelten im Versicherungsfall folgende Grundlagen für die Entschädigungsberechnung:
- bei zerstörten Gebäuden der Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt der Vereinbarung abzüglich deren Wertminderung durch Alter und Abnutzung
- Restwerte werden angerechnet
Entschädigungsberechnung bei gemeinem Wert
Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist, werden versicherte Sachen nur unter Zugrundelegung des erzielbaren Verkaufspreises ohne Grundstücksanteile (gemeiner Wert) entschädigt.
Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall beziehungsweise Mietwert bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalls beziehungsweise Mietwerts gilt das Vorstehende entsprechend.
Wiederherstellung und Wiederbeschaffung
In der Gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung für zerstörte Gebäude, beschädigte Gebäude oder Sachen sowie zerstörte oder abhanden gekommene sonstige Sachen abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Die Regelung zur Mehrwertsteuer gilt entsprechend.
Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
In der Neu- und Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall beziehungsweise Mietwert je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschädigung gekürzt. Dies betrifft die Gleitende Neuwertversicherung ohne Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, die Neu- und Zeitwertversicherung sowie die Versicherung zum gemeinen Wert.
Die Kürzung erfolgt im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalles beziehungsweise Mietwertes.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014