Was passiert mit der Miete, wenn Wohnräume nach einem Schaden nicht mehr nutzbar sind? Bei der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur erfahren Sie, wann Mietausfall und ortsüblicher Mietwert erstattet werden, wie lange diese Leistung läuft und welche Regeln für selbst bewohnte sowie gewerblich genutzte Räume gelten.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben,
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.
Der Versicherer ersetzt auch einen zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert, der durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z. B. Wiederaufbaubeschränkungen) verursacht wird.
Haftzeit
Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind. Die Erstattung erfolgt höchstens für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014