Was zahlt die HanseMerkur in der Wohngebäudeversicherung, wenn nach einem Schaden Trümmer beseitigt oder andere Sachen für die Reparatur bewegt werden müssen? Versichert sind die notwendigen Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten – allerdings nur bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag, der vom gewählten Deckungsumfang abhängt.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten in den folgenden Bereichen.
Aufräum- und Abbruchkosten
Versichert sind die Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen. Dazu gehören außerdem das Wegräumen und der Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Versichert sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Die Entschädigung für diese versicherten Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Die Entschädigungsgrenzen richten sich nach dem gewählten Deckungsumfang Kompakt-Schutz oder Top-Schutz.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014