Was passiert, wenn die Versicherungssumme deutlich höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gebäudes? Bei der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer in einem solchen Fall eine sofortige Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen – und es zeigt sich, welche Folgen eine absichtlich abgeschlossene Überversicherung nach sich zieht.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, liegt eine Überversicherung vor. In diesem Fall können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird, um die Überversicherung zu beseitigen.
Ab dem Zugang des Herabsetzungsverlangens richtet sich die Höhe der Prämie nach dem Betrag, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den Umständen Kenntnis erlangt, die die Nichtigkeit begründen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014