Wann zahlt die HanseMerkur in der Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Sturm und Hagel? Versichert sind Schäden, wenn der Wind mindestens Stärke 8 nach Beaufort erreicht oder Eiskörner auf das Gebäude treffen – ebenso wenn herabgeworfene Bäume oder Gebäudeteile Schäden verursachen. Welche Witterungsniederschläge zählen als Hagel und welche Schäden etwa durch Sturmflut oder offene Fenster ausgeschlossen bleiben, wird hier genau aufgeführt.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorgenannten Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Stunde.
Lässt sich die Windstärke für den Schadenort nicht feststellen, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes, des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundener Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch folgende Ereignisse nicht versichert:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Ausgenommen sind Fälle, in denen diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder Ladung;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Außerdem sind Schäden an folgenden Sachen nicht versichert:
- Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind, sowie die in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Laden- und Schaufensterscheiben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014