Wann gilt eine Überflutung als Überschwemmung und wann liegt ein Rückstau vor? Bei der HanseMerkur Wohngebäudeversicherung wird genau festgelegt, dass erhebliche Mengen Oberflächenwasser auf dem Versicherungsgrundstück sowie das Eindringen von Wasser aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren entscheidend sind – etwa durch ausgeuferte Gewässer oder starke Witterungsniederschläge.
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet wird. Ursache dafür kann sein:
- Ausuferung von oberirdischen Gewässern (stehend oder fließend)
- Witterungsniederschläge
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge einer Ausuferung von Gewässern oder infolge von Witterungsniederschlägen
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern (stehend oder fließend) oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014