Wann gilt ein Schaden am Wohngebäude bei der HanseMerkur als Folge eines Erdbebens? Erläutert wird, dass ein Erdbeben eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ist und wann der Versicherungsnehmer ein Erdbeben durch entsprechende Nachweise belegen kann.
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens. Sie wird durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst.
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer eines der folgenden Dinge nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sache nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014