Wie lange bleiben Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur durchsetzbar? Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren – mit klar geregeltem Fristbeginn und einer Besonderheit, wenn ein Anspruch beim Versicherer angemeldet ist.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Voraussetzung ist außerdem, dass der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, so zählt ein bestimmter Zeitraum bei der Fristberechnung nicht mit: nämlich die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers, die in Textform mitgeteilt wird, beim Anspruchsteller.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014