Was passiert bei der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur, wenn Sie eine Versicherungsrate nicht zahlen? Wer Ratenzahlung vereinbart hat, bekommt die einzelnen Raten zwar bis zum jeweiligen Zahlungstermin gestundet – gerät man jedoch in Verzug oder wird eine Entschädigung fällig, müssen alle ausstehenden Raten der laufenden Periode sofort beglichen werden.
Ist Ratenzahlung vereinbart, gelten die noch ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden jedoch sofort fällig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer gerät mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug.
- Eine Entschädigung wird fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014