Bei der HanseMerkur Hundehaftpflichtversicherung müssen Hundehalter vor Vertragsabschluss alle bekannten und in Textform erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzeigen. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert je nach Verschulden Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung – dabei gelten klare Fristen, Hinweispflichten und Nachweismöglichkeiten.
Sie müssen uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen wir in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen nach gefahrerheblichen Umständen in Textform stellen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, sind sowohl die Kenntnis und die Arglist Ihres Vertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich nur dann darauf berufen, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Welche Folgen hat die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?
Rücktritt:
- Verletzen Sie die Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
- Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
- Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Kündigung:
- Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht einfach fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
- Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.
Vertragsänderung:
- Haben Sie Ihre Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
- Bei einer von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Fristen und Voraussetzungen für unsere Rechte:
- Unser Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir innerhalb eines Monats nachträglich weitere Umstände angeben.
- Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und den Umständen Kenntnis erlangt haben, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht begründen.
- Das Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung steht uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
- Wir können uns auf unser Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
- Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
Erlöschen unserer Rechte:
- Unser Recht zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlischt mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
- Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
- Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Vor dem Abschluss der Hundehaftpflicht müssen Sie die Fragen des Versicherers, die Ihnen in Textform gestellt werden, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Machen Sie dabei falsche oder unvollständige Angaben, kann der Versicherer je nach Grad des Verschuldens unterschiedlich reagieren – von der Anpassung des Vertrags über die Kündigung bis zum Rücktritt. Wichtig ist: Der Versicherer muss Sie vorher auf die Folgen hinweisen, hat für sein Vorgehen enge Fristen und Sie haben die Möglichkeit, sich durch Nachweise zu entlasten.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss ich vor Abschluss der Hundehaftpflicht machen?
Sie müssen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Das gilt auch für Fragen, die nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme gestellt werden.
Was passiert, wenn ich die Anzeigepflicht verletze?
Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen oder ihn anpassen. Bei einem Rücktritt besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
Kann ich mich gegen den Rücktritt wehren?
Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Bei grob fahrlässiger Verletzung entfällt das Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen worden wäre.
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer seine Rechte geltend machen?
Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt, sobald er von der Verletzung der Anzeigepflicht und den begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Wann erlöschen die Rechte des Versicherers?
Das Recht zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlischt fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind, erlöschen die Rechte nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premiumplus 2024