Mit dem zuwählbaren Baustein Giftköder Protect der HanseMerkur Hundehalter-Haftpflichtversicherung sind Diagnostik, Behandlung und Operation abgesichert, wenn der versicherte Hund einen von unbekannten Dritten präparierten Köder aufnimmt – bis zu 5.000 EUR je Versicherungsjahr und nach klaren Voraussetzungen.
Es handelt sich um einen zuwählbaren Tarif. Versicherungsschutz besteht, sofern der Tarif Giftköder Protect im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt ist.
Giftköder Protect können Sie nur zusammen mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für das im Versicherungsschein benannte Tier vereinbaren.
Was ist versichert?
Wir bieten Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein benannten Hund. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie Halter des versicherten Hundes sind.
Ein Versicherungsfall ist die Diagnostik, Behandlung oder Operation eines Hundes aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung. Diese muss durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern entstehen, die durch unbekannte Dritte mit Gift oder mit scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden. Darunter fallen auch Köder, die zur Jagd oder zur Schädlingsbekämpfung ausgelegt wurden.
Für eine versicherte Diagnostik, Behandlung oder Operation ist Voraussetzung, dass diese durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt wird. Sie muss zudem gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
- Klinische Untersuchungen,
- Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie z. B. Röntgen, MRT, CT, Ultraschall und Szintigraphie,
- Laboruntersuchungen.
Eine Behandlung ist eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle und verhältnismäßige Heilmaßnahme. Sie dient dazu, den Gesundheitszustand des versicherten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu vermeiden.
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer und mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durchgeführter Eingriff am oder im Körper des versicherten Hundes. Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wiederherzustellen. Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung. Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe:
- Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops,
- Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht).
Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags.
Welche Kosten sind versichert?
Für die Ersatzpflicht der Kosten ist Voraussetzung, dass diese objektiv beurteilt angemessen und verhältnismäßig sowie tatsächlich angefallen sind.
Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Die Entschädigungsleistung für alle Versicherungsfälle des versicherten Tiers ist auf 5.000 EUR in einem Zeitraum von einem Versicherungsjahr begrenzt.
Sie haben freie Tierarztwahl mit uns vereinbart. Wir können im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung von der Behandlung des versicherten Hundes ausschließen. Des Weiteren haben wir das Recht, Sie an einen anderen Tierarzt zu verweisen, sofern berechtigte und fachliche Zweifel an der fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
Wir erstatten Ihnen die Tierarztvergütungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Das schließt Kosten für Telemedizin ein, sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wird. Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 3a GOT sind versichert.
Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind:
- Diagnostik, Behandlungen und Operationen aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
- Diagnostik, Behandlungen und Operationen aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden, die Sie, die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder Familienangehörige vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
- Diagnostik, Behandlungen und Operationen aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die durch Dritte mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden, wenn Sie oder die versicherten Personen einen Anspruch arglistig geltend machen.
- Transportkosten für das Tier sowie Reisekosten, Wege- oder Verweilgeld des Tierarztes.
Was bedeutet das konkret?
Giftköder Protect ist eine freiwillige Ergänzung zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Frisst Ihr Hund einen von Fremden präparierten Köder und wird dadurch verletzt oder vergiftet, sind die Kosten für Untersuchung, Behandlung oder Operation beim Tierarzt abgesichert. Der Baustein gilt nur für den namentlich im Versicherungsschein genannten Hund und muss dort ausdrücklich bestätigt sein.
Häufige Fragen
Kann ich Giftköder Protect einzeln abschließen?
Nein. Giftköder Protect können Sie nur zusammen mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für das im Versicherungsschein benannte Tier vereinbaren.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die Entschädigungsleistung für alle Versicherungsfälle des versicherten Tiers ist auf 5.000 EUR in einem Zeitraum von einem Versicherungsjahr begrenzt.
Welche Köder sind von der Deckung umfasst?
Versichert sind Verletzungen oder Vergiftungen durch Köder, die durch unbekannte Dritte mit Gift oder mit scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden. Darunter fallen auch Köder, die zur Jagd oder zur Schädlingsbekämpfung ausgelegt wurden.
Nach welcher Gebührenordnung wird abgerechnet?
Erstattet werden die Tierarztvergütungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Auch Telemedizin durch einen Tierarzt und Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 3a GOT sind versichert.
Sind Transport- und Fahrtkosten mitversichert?
Nein. Transportkosten für das Tier sowie Reisekosten, Wege- oder Verweilgeld des Tierarztes sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premiumplus 2024