Bei der HanseMerkur Hundehaftpflichtversicherung erfahren Sie, wie Sie sich bei Unzufriedenheit an die Versicherungsombudsperson oder die BaFin wenden, welche Gerichte für Klagen zuständig sind – je nachdem, ob Sie klagen oder verklagt werden – und dass für den Vertrag deutsches Recht gilt.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte das einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsperson
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an die Ombudsperson für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.Versicherungsombudsmann.de
- Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an die Versicherungsombudsperson weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: shuk-kundenbetreuung@hansemerkur.de.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Telefon: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gerichtsstände – wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgenden Gerichten geltend machen:
- bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
- bei dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Gerichtsstände – wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- bei dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
- bei dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Haben Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt, oder ist Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, gilt abweichend von den vorgenannten Regelungen das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung unzufrieden sind, sollten Sie zunächst direkt Kontakt aufnehmen. Führt das nicht weiter, können Sie sich kostenfrei an die Versicherungsombudsperson wenden oder eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Zusätzlich steht Ihnen der Rechtsweg offen: Je nachdem, wer klagt, kommen unterschiedliche Gerichte in Frage – häufig das an Ihrem Wohnsitz oder am Geschäftssitz des Versicherers. Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Nehmen Sie zunächst direkt Kontakt mit uns auf. Darüber hinaus können Sie sich als Verbraucher an die Versicherungsombudsperson wenden oder eine Beschwerde bei der BaFin einreichen.
Kostet die Schlichtung beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Bei welchem Gericht kann ich Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen?
Sie können Ansprüche bei dem Gericht geltend machen, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist, oder bei dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premiumplus 2024