In der Hundehaftpflichtversicherung der HanseMerkur gelten die meisten Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen. Hier erfahren Sie, wer welche Rechte und Pflichten hat, wann Risikobegrenzungen und Ausschlüsse greifen und in welchen Fällen der Versicherungsschutz aufgrund von Sanktionen oder Embargos entfällt.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auch auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Das gilt jedoch nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person oder in der Person einer mitversicherten Person vorliegen.
Rechte und Pflichten:
- Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben.
- Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Sanktionsklausel:
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Beispiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premiumplus 2024
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln des Vertrags gelten grundsätzlich für Sie und für alle mitversicherten Personen gleichermaßen. Ausnutzen und einfordern dürfen die Vertragsrechte allerdings nur Sie als Versicherungsnehmer, während die Verpflichtungen alle Beteiligten treffen. Zusätzlich weist die Sanktionsklausel darauf hin, dass der Schutz dann nicht greift, wenn geltende Sanktionen oder Embargos dem entgegenstehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Wortlaut.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auch auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Wann entfällt der Versicherungsschutz für alle Beteiligten?
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person oder in der Person einer mitversicherten Person vorliegen.
Was besagt die Sanktionsklausel?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für entsprechende Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.