Bei der HanseMerkur Krankenversicherung können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln. Erfahren Sie, welche Bedingungen – etwa Vertragsbeginn ab 2009, vollendetes 55. Lebensjahr oder Rentenbezug – diesen Wechsel ermöglichen.
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstbeitragsgarantie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können.
Voraussetzungen für den Wechsel sind, dass die versicherte Person:
- die bestehende Krankheitskostenvollversicherung erstmals ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat,
- oder das 55. Lebensjahr vollendet hat,
- oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat,
- oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht,
- oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist.
Zur Gewährleistung dieser Beitragsbegrenzungen wird der in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben.
Was bedeutet das konkret?
Versicherte einer privaten Krankheitskostenvollversicherung können unter bestimmten Bedingungen in den Basistarif wechseln. Dieser Tarif bietet eine Begrenzung des Höchstbeitrags und eine Beitragsminderung, wenn jemand hilfebedürftig ist. Ob ein Wechsel möglich ist, hängt unter anderem vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, vom Alter oder von der persönlichen Lebenssituation – etwa Rentenbezug, Ruhegehalt oder Hilfebedürftigkeit – ab. Für die Beitragsbegrenzungen wird ein festgelegter Zuschlag erhoben.
Häufige Fragen
Welche Vorteile bietet der Basistarif?
Der Basistarif bietet eine Höchstbeitragsgarantie und eine Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit.
Ab welchem Alter ist ein Wechsel in den Basistarif möglich?
Ein Wechsel ist möglich, wenn die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat. Auch unter 55 Jahren ist ein Wechsel möglich, wenn die Voraussetzungen für eine gesetzliche Rente erfüllt und beantragt sind, ein Ruhegehalt bezogen wird oder Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch besteht.
Spielt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Rolle?
Ja. Ein Wechsel ist möglich, wenn der erstmalige Abschluss der bestehenden Krankheitskostenvollversicherung ab dem 1. Januar 2009 erfolgte.
Fällt für die Beitragsbegrenzungen ein Zuschlag an?
Ja. Zur Gewährleistung der Beitragsbegrenzungen wird der in den Technischen Berechnungsgrundlagen festgelegte Zuschlag erhoben.
Wer kann den Wechsel in den Basistarif verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages in den Basistarif wechseln können, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]