Bei der HanseMerkur Krankenversicherung können sich Beiträge ändern, wenn steigende Heilbehandlungskosten, eine häufigere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder eine steigende Lebenserwartung dies erforderlich machen. Erfahren Sie, wie der Versicherer Tarife jährlich überprüft, ab welchem Vomhundertsatz Beiträge angepasst werden und wann eine Beitragsanpassung wirksam wird.
1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern, z. B. wegen:
- steigender Heilbehandlungskosten,
- einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder
- aufgrund steigender Lebenserwartung.
Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Im Zuge einer Beitragsanpassung werden zudem verglichen und, soweit erforderlich, angepasst:
- der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag mit dem jeweils kalkulierten Zuschlag,
- der für die Betragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag mit dem jeweils kalkulierten Zuschlag.
2. Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
In der HanseMerkur Privaten Krankenversicherung gelten auch folgende Tarifbestimmungen:
zu Punkt 1.:
a) Als Beobachtungseinheiten gelten:
- Männer,
- Frauen,
- Erwachsene (im Falle, dass die Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden) und
- Kinder/Jugendliche.
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5.
b) Sofern für eine Beobachtungseinheit eine Beitragsanpassung erforderlich ist, ist der Versicherer zugleich berechtigt, die tariflich vorgesehenen Leistungshöchstbeträge (auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres) sowie die Tagegelder mit Zustimmung der Treuhänder nach Maßgabe des § 203 Abs. 3 VVG für alle Beobachtungseinheiten zu erhöhen.
Änderungen erfolgen ab dem Termin der Beitragsanpassung, sofern nicht mit Zustimmung der Treuhänder ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur prüft jedes Jahr, ob die für einen Tarif tatsächlich erforderlichen Leistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten von den ursprünglich kalkulierten Werten abweichen. Wird dabei eine festgelegte Abweichungsgrenze überschritten, können die Beiträge einer Beobachtungseinheit – mit Zustimmung des Treuhänders – überprüft und angepasst werden. Auch Selbstbeteiligungen und Risikozuschläge können sich unter denselben Voraussetzungen ändern. Eine Anpassung wird Ihnen vorab mitgeteilt und gilt erst ab einem späteren Zeitpunkt.
Häufige Fragen
Warum kann sich mein Beitrag in der HanseMerkur Krankenversicherung ändern?
Die Leistungen können sich im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage ändern, etwa wegen steigender Heilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenserwartung. Ergibt die jährliche Überprüfung eine entsprechende Abweichung, werden die Beiträge angepasst.
Ab welcher Abweichung werden die Beiträge überprüft?
Wenn der Vergleich für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5.
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Was gilt als Beobachtungseinheit?
Als Beobachtungseinheiten gelten Männer, Frauen, Erwachsene (im Falle, dass die Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden) und Kinder/Jugendliche.
Können neben dem Beitrag auch andere Werte angepasst werden?
Ja. Unter den gleichen Voraussetzungen können eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden. Bei erforderlicher Beitragsanpassung kann der Versicherer zudem die tariflich vorgesehenen Leistungshöchstbeträge sowie die Tagegelder mit Zustimmung der Treuhänder nach Maßgabe des § 203 Abs. 3 VVG erhöhen.
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