Bei der HanseMerkur Krankenversicherung gilt für Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer eine klare formale Vorgabe: Sie bedürfen der Textform. Wer Erklärungen oder Mitteilungen an den Versicherer richtet, sollte daher wissen, welche Form dafür einzuhalten ist.
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas erklären oder mitteilen möchten, muss dies in Textform geschehen. Damit ist gemeint, dass die Erklärung in lesbarer Form festgehalten und der Person, die sie abgibt, zuordenbar sein soll. Diese Hinweise sind eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzen nicht den genauen Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
In welcher Form müssen Willenserklärungen und Anzeigen erfolgen?
Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen der Textform.
Wer ist der Adressat solcher Erklärungen und Anzeigen?
Sie sind gegenüber dem Versicherer abzugeben.
Gibt es eine bestimmte Vorgabe zur Form?
Ja, vorgeschrieben ist die Textform.
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