Bei der HanseMerkur Krankenversicherung können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden – etwa bei dauerhaften Veränderungen im Gesundheitswesen oder wenn eine Bestimmung gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten, welche Rolle der unabhängige Treuhänder spielt und wann die Änderungen wirksam werden.
Anpassung bei veränderten Verhältnissen des Gesundheitswesens:
Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Änderungen erscheinen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich.
- Ein unabhängiger Treuhänder überprüft die Voraussetzungen für die Änderungen und bestätigt ihre Angemessenheit.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Ersatz unwirksamer Bestimmungen:
Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann sie der Versicherer durch eine neue Regelung ersetzen. Dies gilt in folgenden Fällen:
- wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist, oder
- wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei – eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungsbedingungen können sich unter bestimmten Umständen ändern. Das kann passieren, wenn sich das Gesundheitswesen dauerhaft verändert oder wenn ein Gericht oder eine Behörde eine Regelung für unwirksam erklärt hat. In beiden Fällen sind die Interessen der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, und Sie werden über die Änderungen und die Gründe dafür informiert, bevor diese wirksam werden.
Häufige Fragen
Wann dürfen die Versicherungsbedingungen geändert werden?
Eine Anpassung ist bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens möglich, wenn die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat.
Welche Rolle spielt der unabhängige Treuhänder?
Der unabhängige Treuhänder überprüft die Voraussetzungen für die Änderungen und bestätigt deren Angemessenheit.
Wann werden Änderungen aufgrund veränderter Verhältnisse wirksam?
Sie werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Was passiert, wenn eine Bestimmung für unwirksam erklärt wurde?
Ist eine Bestimmung durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Wann wird eine neue Ersatzregelung Vertragsbestandteil?
Die neue Regelung wird zwei Wochen, nachdem sie und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. Sie ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]