Bei der HanseMerkur Krankenversicherung können Obliegenheitsverletzungen den Versicherungsschutz spürbar beeinflussen: Der Versicherer kann ganz oder teilweise von der Leistung frei werden und das Versicherungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne Frist kündigen. Hier erfahren Sie, welche Regeln nach dem VVG gelten und welche Rolle die versicherte Person dabei spielt.
Der Versicherer ist mit den in § 28 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der Obliegenheiten verletzt wird.
Wird eine der Obliegenheiten verletzt, so kann der Versicherer ein Versicherungsverhältnis, das nicht der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung (§ 193 Abs. 3 VVG) dient, unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist auch kündigen.
Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt jemand eine vereinbarte Obliegenheit, kann der Versicherer seine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Regeln des § 28 VVG ganz oder teilweise verweigern. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann er das Vertragsverhältnis zudem kündigen, sofern es nicht der Pflicht zur Versicherung dient. Dabei wird das Verhalten der versicherten Person dem des Versicherungsnehmers gleichgestellt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Der Versicherer ist mit den in § 28 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der Obliegenheiten verletzt wird.
Kann der Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja. Bei Verletzung einer Obliegenheit kann der Versicherer ein Versicherungsverhältnis, das nicht der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung (§ 193 Abs. 3 VVG) dient, unter der Voraussetzung des § 28 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung kann innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung und ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
Spielt das Verhalten der versicherten Person eine Rolle?
Ja. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich.
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