Wann darf die HanseMerkur Krankenversicherung selbst kündigen – und wann ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen? Der Beitrag zeigt die Regeln für substitutive Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Teilversicherungen, die Drei-Jahres-Grenze, das außerordentliche Kündigungsrecht sowie die ergänzenden Tarifbedingungen zum Rücktritt bei Verletzung der Anzeigepflicht.
1. In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.
2. Liegen bei einer Krankenhaustagegeldversicherung oder einer Krankheitskostenteilversicherung die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vor, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
4. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
5. Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, gilt Punkt 10. Sätze 1 und 2 entsprechend aus dem Beitrag "Kündigung durch den Versicherungsnehmer".
In der HanseMerkur Privaten Krankenversicherung gelten auch folgende Tarifbedingungen.
zu Punkt 1. und 2.:
Der Versicherer kann wegen Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer nicht mehr gemäß §§ 19 bis 21 VVG vom Vertrag zurücktreten, wenn seit Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages mehr als drei Jahre verstrichen sind; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
zu Punkt 2.:
Bei Tarifen der Krankheitskostenteilversicherung, die ausschließlich Versicherungsschutz für Zahnbehandlung und/oder -ersatz bieten, verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Krankheitskostenvollversicherung und bei Versicherungen, die der Pflicht zur Versicherung dienen, kann der Versicherer den Vertrag nicht ordentlich kündigen. Bei bestimmten Krankenhaustagegeld- oder Teilversicherungen ist eine Kündigung nur in den ersten drei Versicherungsjahren möglich – mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres. Eine außerordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Regeln bleibt davon unberührt. Die Kündigung kann sich auch nur auf einzelne Personen oder Tarife beziehen. Zusätzlich gelten Fristen für einen Rücktritt wegen verletzter Anzeigepflicht, und für reine Zahn-Tarife verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Kann die HanseMerkur eine Krankheitskostenvollversicherung ordentlich kündigen?
Nein. In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Das gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht.
Wann kann der Versicherer eine Krankenhaustagegeld- oder Teilversicherung kündigen?
Wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, kann der Versicherer nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.
Kann eine Kündigung auf einzelne Personen beschränkt werden?
Ja. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
Wie lange ist ein Rücktritt wegen verletzter Anzeigepflicht möglich?
Der Versicherer kann nach §§ 19 bis 21 VVG nicht mehr zurücktreten, wenn seit Abschluss oder Änderung des Vertrages mehr als drei Jahre verstrichen sind; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
Gilt für reine Zahn-Tarife eine Besonderheit?
Ja. Bei Tarifen der Krankheitskostenteilversicherung, die ausschließlich Versicherungsschutz für Zahnbehandlung und/oder -ersatz bieten, verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht.
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