Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung der HanseMerkur ab? Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Zusätzlich lassen sich weitere Naturgefahren und Glasschäden vereinbaren, und auch Seng- und Schmorschäden werden bis zu einem festen Betrag ersetzt.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder Kraft- oder Schienenfahrzeugs, seiner Teile oder Landung; Verpuffung; Verrußung; Rauch; Überschalldruckwellen
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- soweit zusätzlich vereinbart: die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Soweit zusätzlich vereinbart, ist außerdem die Versicherung von Glasschäden eingeschlossen.
Es sind nur die Gefahren versichert, die Sie mit dem Versicherer vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer ersetzt Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen. Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Nicht versichert sind Schäden an elektrischen Einrichtungen/Geräten und Wertsachen. Ausgeschlossen sind Schäden durch Zigarren- oder Zigarettenglut.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2018