Was passiert, wenn Sie mit dem Auto unterwegs liegenbleiben, einen Unfall haben oder auf Reisen erkranken? Der Schutzbrief der HanseMerkur organisiert Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung, hilft bei Weiter- und Rückfahrt, Übernachtung und Mietwagen und unterstützt auch bei Krankheit, Schlüsselverlust oder Diebstahl im In- und Ausland.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. Nach Eintritt der in den folgenden Absätzen genannten Schadenereignisse erbringen wir die dazu jeweils aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich die Schutzbrief-Versicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Was leisten wir bei Panne oder Unfall?
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen:
- Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 150 EUR.
- Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 250 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
- Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
- Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden und eine Falschbetankung zu verstehen. Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird. Haben Sie ein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug versichert, so gilt eine unvorhergesehene Akkuentladung als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Zusätzliche Leistungen bei Panne, Unfall oder Diebstahl
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs erbringen wir zusätzlich die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass
- die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, und
- das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist.
Folgende Fahrtkosten werden erstattet:
- eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs,
- eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
- eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland,
- eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Bei größerer Entfernung werden diese bis zur Höhe der Flugkosten der Economy Class übernommen. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für nachgewiesene Fahrten mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR.
Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person.
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Voraussetzung ist, dass Sie weder die Leistung Weiter- oder Rückfahrt noch die Leistung Übernachtung in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 75 EUR je Tag.
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstandenen Kosten für maximal zwei Wochen.
Haben Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug versehentlich falsch betankt, ersetzen wir – zusätzlich zu eventuellen Abschleppleistungen – die Kosten für das Abpumpen des falschen Treibstoffes und die Reinigung der betroffenen Bauteile bis zu einem Betrag von höchstens 500 EUR. Wir leisten nicht für Folgeschäden durch das Falschbetanken (z. B. Schäden am Motor, der Kraftstoffeinspritzanlage, den Treibstoffleitungen, den Filtern oder eine Erneuerung von Teilen) und den Treibstoffverlust.
Zusätzliche Leistung bei verlorenen oder defekten Fahrzeugschlüsseln
Können Sie an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, das Fahrzeug nicht fahren, weil der Fahrzeugschlüssel abhanden gekommen oder defekt ist, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und übernehmen die Kosten für dessen Versand bis höchstens 100 EUR. Die Kosten für den Ersatzschlüssel selbst sind nicht versichert.
Was leisten wir bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise?
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug
- Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt, und
- dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist.
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, organisieren wir für Sie die Durchführung des Rücktransports. Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Diese müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
Müssen Sie sich auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge Erkrankung länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.
Wir organisieren für Sie die Abholung und Rückfahrt mitreisender minderjähriger Kinder mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn
- der Fahrer erkrankt ist oder stirbt, und
- die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Fahrten mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu 50 EUR.
Können mitgeführte Hunde oder Katzen aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder des Todes von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht mehr versorgt werden, organisieren wir den Heimtransport der Tiere und tragen zusätzlich die dadurch entstehenden Kosten. Können die Tiere nach dem Transport nicht sofort weiterversorgt werden, organisieren wir für Sie die weitere Unterbringung und Versorgung der Tiere. Wir übernehmen die dadurch entstehenden Kosten für maximal zwei Wochen.
Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn
- der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt, und
- das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen zurückgefahren werden kann.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend zwölf Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise
Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich ohne Deutschland), der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:
Bei Panne und Unfall:
- Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, organisieren wir für Sie, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten. Wir übernehmen alle entstehenden Versandkosten.
- Wir organisieren für Sie den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
- Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug an, übernehmen wir die Kosten hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir leisten bis zu einem Betrag von 350 EUR.
- Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Bei Fahrzeugdiebstahl:
- Wir übernehmen die Kosten für eine Fahrzeug-Unterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden muss oder nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden wird und die Fahrzeug-Unterstellung erforderlich ist. Wir übernehmen die hierdurch entstandenen Kosten maximal für zwei Wochen.
- Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Mieten Sie ein Fahrzeug an, übernehmen wir die Kosten hierfür, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens 350 EUR.
- Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung. Wir übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland organisieren wir nach Abstimmung mit den Angehörigen
- die Bestattung im Ausland oder
- die Überführung nach Deutschland.
Wir übernehmen hierfür die Kosten. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.
Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.
Wir verzichten auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie oder der berechtigte Fahrer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auf diesen Einwand verzichten wir jedoch nicht in folgenden Fällen:
- Sie oder der berechtigte Fahrer ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile, oder
- Sie oder der berechtigte Fahrer führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei.
In diesen beiden Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten oder Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
weitere Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Sonstiges
Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart (z. B. Übernachtungskosten), die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen.
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveBest 2025