Welche Pflichten gelten für mitversicherte Personen und wer darf ihre Rechte aus dem Vertrag geltend machen? Im Kfz-Schutz der HanseMerkur gelten die Pflichten sinngemäß auch für Mitversicherte, während die Rechte grundsätzlich beim Versicherungsnehmer liegen – mit klaren Sonderregeln und Grenzen bei der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für mitversicherte Personen gelten die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäß. Für die Technische Aufsicht gilt dies nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Die Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine solche andere Regelung ist insbesondere das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Leistungsfreiheit darf höchstens auf 2.500 EUR beschränkt werden.
Die Leistungsfreiheit darf höchstens auf 5.000 EUR beschränkt werden.
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
- die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder
- diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveBest 2025