In der HanseMerkur Hundehaftpflichtversicherung gelten die Vertragsbestimmungen grundsätzlich auch für mitversicherte Personen – mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, während alle Beteiligten für die Obliegenheiten verantwortlich sind. Zudem regelt die Sanktionsklausel, wann der Versicherungsschutz bei Embargos entfällt.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen gelten entsprechend auch für die mitversicherten Personen. Eine Ausnahme bilden die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung: Diese gelten nicht, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person oder in einer mitversicherten Person vorliegen.
Rechte und Obliegenheiten:
- Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben.
- Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Sanktionsklausel
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Beispiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirtschaftsverordnung) entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln des Vertrags gelten grundsätzlich auch für mitversicherte Personen. Nur der Versicherungsnehmer selbst kann die Rechte aus dem Vertrag geltend machen, an die Pflichten (Obliegenheiten) müssen sich jedoch alle Beteiligten halten. Wenn internationale Sanktionen oder Embargos einer Absicherung entgegenstehen, besteht in diesem Umfang kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen gelten entsprechend auch für die mitversicherten Personen. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Wann entfällt der Versicherungsschutz wegen Sanktionen oder Embargos?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Sanktionen oder Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, sofern dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.