Die Hundehaftpflichtversicherung der HanseMerkur verlängert sich bei einjähriger Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, lässt sich täglich kündigen und bietet eine verlängerte Widerrufsfrist von 45 Tagen. Erfahren Sie außerdem, wie die Kündigung nach einem Versicherungsfall funktioniert und welche Beendigungsgründe bei Veräußerung oder Tod des Hundes gelten.
Laufzeit des Vertrags:
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
- Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verlängerte Widerrufsfrist:
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung jedoch ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall:
- Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, wenn Sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
- Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags:
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nach § 8 Absatz 12 nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe:
- Wird der versicherte Hund von Ihnen veräußert, z. B. durch Verkauf oder Schenkung, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen. Diese Hundehalter-Haftpflichtversicherung geht nicht auf den Erwerber über.
- Bei Tod des versicherten Hundes endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Hundes von Ihnen zu verlangen.
- Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für die versicherten Personen Absatz 51. Die Versicherung kann durch Personen Absatz 51 übernommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag verlängert sich bei einer Jahreslaufzeit automatisch, solange niemand kündigt. Kürzere Verträge enden von selbst. Sie können jederzeit widerrufen oder kündigen, und auch nach einem Schadenfall oder bei ausbleibender Beitragszahlung gibt es geregelte Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden. Gibt es den versicherten Hund nicht mehr oder wechselt er den Halter, endet der Schutz automatisch. Diese Lesehilfe ist unverbindlich – maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie lange habe ich Zeit, den Vertrag zu widerrufen?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Ja, Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tags wirksam, an dem sie uns zugeht. Sie können jedoch auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja, nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl Sie als auch wir kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Was passiert bei Veräußerung oder Tod des Hundes?
Wird der versicherte Hund veräußert, z. B. durch Verkauf oder Schenkung, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt; er geht nicht auf den Erwerber über. Bei Tod des versicherten Hundes endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. In beiden Fällen sind wir berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024