Bei Unzufriedenheit mit einer Entscheidung der HanseMerkur Hundehaftpflichtversicherung können Sie sich direkt an den Versicherer, an die unabhängige Versicherungsombudsperson und an die BaFin als Aufsicht wenden. Zusätzlich steht der Rechtsweg offen: Die Bedingungen legen klar fest, an welchen Gerichten Ansprüche aus dem Vertrag geltend gemacht werden können und dass deutsches Recht gilt.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte das einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsperson
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an die Ombudsperson für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
- Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (zum Beispiel über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an die Versicherungsombudsperson weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: shuk-kundenbetreuung@hansemerkur.de.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Telefon: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gerichtsstände – wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Gerichtsstände – wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend von den Regelungen zu den Gerichtsständen, wenn wir Sie verklagen, das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung unzufrieden, ist der direkte Kontakt zum Versicherer der erste Schritt. Bringt das keine Lösung, können Sie sich als Verbraucher kostenfrei an die Versicherungsombudsperson wenden oder Ihr Anliegen bei der BaFin als Aufsicht schildern. Zusätzlich bleibt Ihnen der Rechtsweg: Die Bedingungen legen fest, an welchen Gerichten Sie klagen können und wo umgekehrt der Versicherer Ansprüche geltend machen darf. Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung unzufrieden bin?
Nehmen Sie bitte zunächst direkt Kontakt mit dem Versicherer auf. Darüber hinaus können Sie sich an die Versicherungsombudsperson und an die BaFin wenden sowie den Rechtsweg beschreiten.
Kostet die Versicherungsombudsperson etwas?
Nein. Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Die HanseMerkur hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Bei welchen Gerichten kann ich Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen?
Bei dem Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist, sowie bei dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024