Bei der HanseMerkur Hundehaftpflichtversicherung müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen in Textform gefragt wurde. Erfahren Sie, welche Folgen eine vorsätzliche, grob fahrlässige, einfach fahrlässige oder schuldlose Verletzung dieser Anzeigepflicht hat – vom Rücktritt über die Kündigung bis zur Vertragsänderung.
Sie müssen uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen wir in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) gefragt haben. Maßgeblich sind dabei die Umstände, die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme, Fragen nach gefahrerheblichen Umständen in Textform stellen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter für Sie geschlossen, so sind sowohl die Kenntnis und die Arglist Ihres Vertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Welche Folgen hat die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?
Rücktritt:
- Verletzen Sie die Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
- Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
- Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.
- Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand nicht ursächlich war – weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Versicherungsfalls und auch nicht für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Kündigung:
- Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht einfach fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
- Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.
Vertragsänderung:
- Haben Sie Ihre Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden diese anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
- Bei einer von Ihnen unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
- Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Ausübung unserer Rechte:
- Unser Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir innerhalb eines Monats nachträglich weitere Umstände angeben.
- Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und von den Umständen Kenntnis erlangt haben, die das jeweils geltend gemachte Recht begründen.
- Das Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung steht uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
- Wir können uns auf unser Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
- Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
Erlöschen unserer Rechte:
- Unser Recht zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlischt mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
- Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
- Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Beim Abschluss Ihrer Hundehaftpflichtversicherung stellen wir Ihnen bestimmte Fragen in Textform. Diese müssen Sie bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beantworten Sie die Fragen falsch oder unvollständig, hängen die möglichen Folgen davon ab, wie schwer Ihr Verschulden wiegt: Je nach Fall können wir vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder die Vertragsbedingungen anpassen. Wichtig ist außerdem, dass wir Sie vorher auf diese möglichen Folgen hingewiesen haben und unsere Rechte nur innerhalb bestimmter Fristen ausüben können.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich Gefahrumstände anzeigen?
Sie müssen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben. Die Pflicht gilt auch für Fragen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme in Textform stellen.
Was passiert, wenn ich die Anzeigepflicht verletze?
Je nach Verschulden können wir vom Vertrag zurücktreten, ihn unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen oder die Vertragsbedingungen ändern. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ist ein Rücktritt möglich, bei einfach fahrlässiger oder schuldloser Verletzung eine Kündigung.
Kann ich kündigen, wenn sich der Beitrag durch eine Vertragsänderung erhöht?
Ja. Erhöht sich der Beitrag durch eine Vertragsänderung um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Wie lange kann der Versicherer seine Rechte geltend machen?
Das Recht zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlischt mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind, erlöschen die Rechte nicht.
Muss der Versicherer mich auf die Folgen hinweisen?
Ja. Das Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung steht uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024