Bei der Hundehaftpflichtversicherung der HanseMerkur regeln weitere Bestimmungen die Abtretung des Freistellungsanspruchs, die Mehrfachversicherung, die Form von Erklärungen und Anzeigen, Folgen einer nicht gemeldeten Anschriftenänderung, die Vollmacht des Versicherungsvertreters sowie die dreijährige Verjährung von Ansprüchen aus dem Vertrag.
Sie dürfen den Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder abtreten noch verpfänden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass Sie davon wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, müssen Sie in Textform abgeben (zum Beispiel per E-Mail oder Brief). Dies gilt nicht, soweit in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist oder Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
Erklärungen und Anzeigen richten Sie an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine rechtliche Erklärung Ihnen gegenüber die Absendung eines Briefs per Einschreiben an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Vollmacht des Versicherungsvertreters
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das gilt, wenn diese Erklärungen folgende Punkte betreffen:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten. Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur dann gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht, zählt bei der Berechnung der Frist der Zeitraum zwischen der Geltendmachung bei uns bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht (zum Beispiel per E-Mail oder Brief), nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen legen fest, wie Sie und der Versicherer im Rahmen des Vertrags miteinander kommunizieren und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Sie erfahren, wann Sie den Freistellungsanspruch weitergeben dürfen, was bei einer doppelten Versicherung desselben Risikos gilt, in welcher Form Sie Mitteilungen machen sollten und warum eine aktuelle Anschrift wichtig ist. Zusätzlich wird beschrieben, wofür der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt gilt und in welchem Zeitraum Ansprüche aus dem Vertrag verjähren.
Häufige Fragen
Darf ich den Freistellungsanspruch abtreten?
Vor der endgültigen Feststellung dürfen Sie den Freistellungsanspruch ohne Zustimmung des Versicherers weder abtreten noch verpfänden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist jedoch zulässig.
Was gilt bei einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen versichert ist. Ist sie ohne Ihr Wissen zustande gekommen, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Dieses Recht erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Mehrfachversicherung geltend machen.
In welcher Form muss ich Erklärungen abgeben?
Erklärungen und Anzeigen, die den Vertrag betreffen und unmittelbar an den Versicherer gerichtet sind, müssen Sie in Textform abgeben, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Ausnahmen gelten, wenn im Vertrag etwas anderes bestimmt oder Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
Was passiert, wenn ich eine Anschriftenänderung nicht melde?
Haben Sie eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine rechtliche Erklärung die Absendung eines Einschreibens an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefs als zugegangen. Das Gleiche gilt bei einer nicht gemeldeten Namensänderung.
Wann verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Wurde ein Anspruch geltend gemacht, zählt die Zeit bis zum Zugang der Entscheidung in Textform nicht mit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024