Bei der Hundehaftpflicht der HanseMerkur kommt der Vertrag durch die Annahme des Antrags zustande – meist mit Zugang des Versicherungsscheins. Der Versicherungsschutz startet jedoch erst nach Zahlung des fälligen Beitrags und nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Erfahren Sie hier, wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr definiert sind.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies dadurch, dass Ihnen der Versicherungsschein zugeht.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, treten die dafür vorgesehenen Folgen ein.
Versicherungsperiode:
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag entsteht, sobald der Antrag angenommen wird – üblicherweise erkennbar am Zugang des Versicherungsscheins. Der eigentliche Schutz greift aber erst, wenn Sie den fälligen Beitrag bezahlt haben, und frühestens ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Für die Dauer gelten die Begriffe Versicherungsperiode und Versicherungsjahr, die grundsätzlich jeweils ein Jahr umfassen.
Häufige Fragen
Wann kommt der Vertrag zustande?
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Ihr Antrag angenommen wird. In der Regel geschieht dies dadurch, dass Ihnen der Versicherungsschein zugeht.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, treten die dafür vorgesehenen Folgen ein.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was gilt für das Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.