Die Hundehaftpflichtversicherung der HanseMerkur verlängert sich als Jahresvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, lässt sich täglich kündigen und bietet eine verlängerte Widerrufsfrist von 45 Tagen. Hier erfahren Sie, wie die Kündigung nach einem Versicherungsfall abläuft und was bei Verkauf, Tod des Hundes oder Ihrem eigenen Tod mit dem Vertrag geschieht.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Möglich ist das zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
- Wird der versicherte Hund von Ihnen veräußert, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen. Diese Hundehalter-Haftpflichtversicherung geht nicht auf den Erwerber über.
- Bei Tod des versicherten Hundes endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Hundes von Ihnen zu verlangen.
- Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für die versicherten Personen. Die Versicherung kann durch diese versicherten Personen übernommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag verlängert sich bei einer Jahreslaufzeit automatisch, solange niemand kündigt. Sie sind dabei flexibel: Eine Kündigung ist täglich möglich, und nach einem Schadenfall haben beide Seiten ein zusätzliches Kündigungsrecht. Endet die Haltung – etwa durch Abgabe oder Tod des Hundes –, endet auch der Vertrag zum jeweiligen Zeitpunkt. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr – sofern weder Sie noch wir kündigen.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tags wirksam, an dem sie uns zugeht. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Was passiert bei Verkauf oder Tod des Hundes?
Wird der versicherte Hund veräußert, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt und geht nicht auf den Erwerber über. Bei Tod des Hundes endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir können entsprechende Nachweise verlangen.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja, nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Vertrag in Textform kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024