Die Hundehaftpflichtversicherung der HanseMerkur läuft als Jahresvertrag und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern niemand kündigt. Sie können täglich kündigen, haben eine verlängerte Widerrufsfrist von 45 Tagen und erfahren, was nach einem Versicherungsfall, bei Verkauf oder Tod des Hundes sowie bei ausbleibender Beitragszahlung gilt.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen widerrufen. Sie müssen dafür keine Gründe angeben und können den Widerruf in Textform erklären, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester möglicher Zeitpunkt ist der Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester möglicher Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
- Wird der versicherte Hund von Ihnen veräußert, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen. Diese Hundehalter-Haftpflichtversicherung geht nicht auf den Erwerber über.
- Bei Tod des versicherten Hundes endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Hundes von Ihnen zu verlangen.
- Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für die versicherten Personen. Die Versicherung kann durch diese Personen übernommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Jahresvertrag läuft nach Ablauf automatisch weiter, wenn ihn niemand beendet. Sie sind dabei sehr flexibel: Eine Kündigung ist täglich möglich. Zusätzlich haben Sie ein verlängertes Widerrufsrecht direkt nach Vertragsschluss. Endet die Aufgabe als Hundehalter – etwa durch Verkauf oder den Tod des Tieres – endet auch der Vertrag. Und wenn ein fälliger Folgebeitrag trotz Aufforderung offenbleibt, kann der Versicherer den Vertrag beenden.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, sofern weder Sie noch wir kündigen. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wann kann ich kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tags wirksam, an dem sie uns zugeht. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens den Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wie lange kann ich meine Vertragserklärung widerrufen?
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen widerrufen. Sie müssen keine Gründe angeben und können den Widerruf in Textform erklären, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Was passiert bei Verkauf oder Tod des Hundes?
Wird der versicherte Hund veräußert, etwa durch Verkauf oder Schenkung, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt und geht nicht auf den Erwerber über. Bei Tod des versicherten Hundes endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. In beiden Fällen können Nachweise verlangt werden.
Was gilt bei ausbleibender Beitragszahlung?
Zahlen Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premiumplus 2024