Wie lange läuft Ihre Hundehaftpflicht bei der HanseMerkur, und wann können Sie kündigen? Hier erfahren Sie, wie sich ein Jahresvertrag automatisch verlängert, dass Sie täglich kündigen dürfen, welche verlängerte Widerrufsfrist von 45 Tagen gilt und was nach einem Versicherungsfall, beim Verkauf oder Tod des Hundes sowie bei ausbleibender Beitragszahlung passiert.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen widerrufen. Sie müssen dafür keine Gründe angeben und können den Widerruf in Textform erklären, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester möglicher Zeitpunkt ist der Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester möglicher Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
Wird der versicherte Hund von Ihnen veräußert, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen. Diese Hundehalter-Haftpflichtversicherung geht nicht auf den Erwerber über.
Bei Tod des versicherten Hundes endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Hundes von Ihnen zu verlangen.
Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für die versicherten Personen. Die Versicherung kann durch diese Personen übernommen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Premiumplus 2024