Wann genau startet der Schutz Ihrer Privathaftpflicht bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG? Entscheidend ist nicht nur die Annahme des Antrags, sondern auch die fristgerechte Zahlung des ersten Beitrags – und es zeigt sich, wie sich Versicherungsperiode und Versicherungsjahr unterscheiden.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Komfort 2025.pdf