Wann gilt der Vertrag bei der HanseMerkur Privathaftpflicht als geschlossen und ab wann greift der Schutz? Entscheidend ist die Annahme des Antrags, meist durch Zugang des Versicherungsscheins, sowie die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags. Außerdem wird erklärt, wie lange Versicherungsperiode und Versicherungsjahr dauern und wie sich kürzere Vertragslaufzeiten auswirken.
Der Versicherungsvertrag kommt zustande, indem wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den maßgeblichen Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premiumplus 2025.pdf