Gelten die Vertragsregeln auch für mitversicherte Personen, und was passiert bei internationalen Sanktionen? In der Privathaftpflicht der HanseMerkur erfahren Sie, wie sich Risikobegrenzungen, Ausschlüsse und die Erfüllung von Obliegenheiten auf alle versicherten Personen auswirken und welche Rolle Embargos der EU, Deutschlands und der USA spielen.
Alle Vertragsbestimmungen, die für Sie gelten, sind auch auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Das gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen. Das ist unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person oder in einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Sanktionsklausel
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Beispiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premiumplus 2025.pdf