Wer kommt für den Schaden auf, wenn nach einer Zahlung noch ein Dritter haftet? Bei der Fahrradversicherung der BD24 gehen Ersatzansprüche gegen Dritte auf den Versicherer über, und die versicherte Person muss diese Ansprüche bis zur Höhe der erbrachten Leistung abtreten.
Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf die BD24 über.
Sofern die BD24 Entschädigungen geleistet hat, ist die versicherte Person verpflichtet, Ersatzansprüche bis zur Höhe der geleisteten Zahlung an die BD24 abzutreten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020