Welche Nachweise braucht BD24 bei einem Schaden an Ihrem E-Bike? Wer den Beschädigungsschutz der Fahrradversicherung von BD24 nutzt, muss im Schadenfall bestimmte Unterlagen einreichen – vom Kaufbeleg über die Reparaturkostenrechnung bis hin zur Polizeianzeige bei Straftaten oder Unfällen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Obliegenheiten müssen Sie im Schadenfall die folgenden Informationen und Unterlagen einreichen:
- den Kaufbeleg für das E-Bike, das Sie nach dem Schadenfall bei einem offiziellen Fachhändler neu erworben haben;
- die Reparaturkostenrechnung als Nachweis über die Höhe der entstandenen Kosten. Auf der Rechnung müssen die einzelnen Reparaturmaßnahmen sowie die Angaben zum versicherten E-Bike aufgeführt sein, also die Rahmennummer beziehungsweise Codierungsnummer, der Hersteller und das Modell;
- eine Kopie der Polizeianzeige inklusive einer Auflistung aller vom Schadenfall betroffenen Gegenstände, wenn der Schaden durch eine Straftat eines Dritten oder einen Unfall mit einem Dritten verursacht wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020