Welche Teile rund ums E-Bike sind beim Diebstahl eigentlich mitversichert? Beim Fahrrad-Diebstahlschutz von BD24 ist neben dem in der Police genannten E-Bike auch der Akku abgesichert, ebenso fest verbundene Funktionsteile sowie zahlreiche lose Zubehör- und Gepäckstücke, sofern sie gemeinsam mit dem Rad entwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für das in der Versicherungspolice angegebene versicherte E-Bike.
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für die fest mit dem E-Bike verbundenen und zur Funktion dienenden Teile.
Darüber hinaus ist der Akku des versicherten E-Bikes versichert.
Das folgende lose mit dem E-Bike verbundene Zubehör und Gepäck ist versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten E-Bike entwendet wird:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Helm
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Kleidung
- Klingel
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schloss
- Schlafsack
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Trinkflasche
- Werkzeug/Flickzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020