Was zahlt die BD24, wenn das versicherte E-Bike gestohlen wird? Im Rahmen des Diebstahlschutzes für Fahrräder übernimmt die BD24 die tatsächlich angefallenen Kosten für ein gleichwertiges Ersatzrad sowie für gestohlenes Zubehör und fest verbundene Funktionsteile – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wird das versicherte E-Bike gestohlen, erstattet die BD24 die tatsächlich angefallenen Kosten für die Ersatzbeschaffung eines E-Bikes gleicher Art und Güte. Die Erstattung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dabei werden auch die Kosten für die Ersatzbeschaffung des lose mit dem E-Bike verbundenen Zubehörs und Gepäcks erstattet.
Werden fest mit dem E-Bike verbundene und zur Funktion dienende Teile gestohlen, erstattet die BD24:
- die Kosten der Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die Kosten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit
Auch hier ist die Erstattung maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020