Welche Schäden am E-Bike sind beim Beschädigungsschutz von BD24 in der Fahrradversicherung abgedeckt? Geschützt sind unter anderem Vandalismus, Stürze, Unfälle, Brand, Naturereignisse sowie Verschleiß – außerdem lose verbundenes Zubehör in bestimmten Fällen und der Akku, wenn seine Leistungskapazität dauerhaft stark absinkt.
Versichert sind Schäden am versicherten E-Bike, die durch eine der folgenden Ursachen ausgelöst wurden und die Funktionstüchtigkeit beziehungsweise Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen:
- Vandalismus
- Fall- und Sturzschäden
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten
- Unfall
- Brand, Explosion oder Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen oder Erdrutsch
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung; hiervon ausgenommen sind Akkus bei nicht sachgemäßer Aufladung
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuergeräten
- Elektronikschäden
- Verschleiß
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Beschädigung von lose mit dem E-Bike verbundenem Zubehör und Gepäck. Dies gilt in den Fällen Vandalismus, Unfall sowie Brand, Explosion oder Blitzschlag, wenn sich das versicherte E-Bike im sachgemäßen Gebrauch befindet.
Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für den Akku des versicherten E-Bikes, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität infolge von Verschleiß dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020