Welches E-Bike ist überhaupt absicherbar und welche Modelle bleiben außen vor? Bei der Fahrradversicherung von BD24 gilt der Schutz für das in der Police genannte E-Bike samt fest verbauter Teile – versicherbar sind nur fabrikneue Räder vom Fachhändler, während gebrauchte, gewerblich genutzte oder besonders hochpreisige Modelle ausgeschlossen sind.
Versicherungsschutz besteht nur für das in der Police genannte E-Bike einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile explizit genannt, erstreckt sich der jeweilige Versicherungsschutz auch auf diese Teile.
Versicherbar sind nur E-Bikes, die innerhalb der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden.
Nicht versicherbar sind:
- gebraucht erworbene E-Bikes;
- E-Bikes, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden;
- E-Bikes ohne Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung;
- E-Bikes, deren Kauf beim Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt;
- Carbonräder, vollverkleidete E-Bikes, Velomobile und Dirtbikes;
- Eigenbauten und Umbauten (Räder mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20 % des Kaufpreises);
- zahlungspflichtige E-Bikes;
- gewerblich genutzte E-Bikes;
- E-Bikes mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR;
- bei Vertragsabschluss bereits beschädigte E-Bikes;
- zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes;
- von Privatpersonen erworbene E-Bikes.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020