Ab wann gilt der Schutz für das Fahrrad bei BD24 und wann endet er wieder? Maßgeblich ist der in der Versicherungspolice genannte Versicherungsbeginn – allerdings nur, wenn die Prämie rechtzeitig gezahlt wurde, während besondere Leistungsbausteine eigene Regelungen vorsehen können.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Versicherungsbeginn, der in der Versicherungspolice genannt ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungsprämie rechtzeitig gezahlt wurde.
Eine Abweichung gilt, sofern in den einzelnen Leistungsbausteinen der Besonderen Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.
Der Versicherungsschutz endet spätestens mit der Vertragsbeendigung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020