Was hilft weiter, wenn das Fahrrad nach Panne, Unfall oder Diebstahl liegen bleibt? Die BD24 unterstützt versicherte Personen bei ihrer Fahrrad-Versicherung mit einer 24-Stunden-Hotline, mobiler Pannenhilfe, Abschleppdienst, Bergung, Ersatz-Fahrrad, Übernachtungskosten, Notfall-Bargeld und weiteren Leistungen, damit man schnell wieder mobil wird.
Nach einem Schadenfall unterstützt die BD24 mit aktiver Hilfe und übernimmt die folgenden Leistungen, um die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn
- das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, oder
- die versicherte Person durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad verletzt wird, oder
- die versicherte Person schwerwiegend erkrankt.
Leistungen ohne Mindestentfernung vom Wohnsitz
24 Stunden Service
Die BD24 unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit ihrem Fahrrad. Bei Anruf der 24-Stunden-Hotline informiert sie über die nächstgelegene Fahrradfachwerkstatt.
Pannenhilfe
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt die BD24 für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile werden hingegen nicht übernommen. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, werden Kosten bis 50 Euro übernommen.
Ab einer Entfernung von 10 km vom Wohnort der versicherten Person werden folgende Leistungen erbracht
Abschleppdienst
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt der Versicherer für das Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradfachwerkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrradfachwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrradfachwerkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Für nicht durch die BD24 organisiertes Abschleppen erstattet sie die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich übernimmt sie die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Bergung
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt die BD24 für seine Bergung und/oder den Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt sie die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen werden auch erbracht, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und sie diesen Diebstahl polizeilich gemeldet hat:
Weiter- oder Rückfahrt
Die BD24 organisiert die Weiterfahrt zu dem ständigen Wohnsitz der versicherten Person im Inland oder zu ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt der versicherten Person vom Zielort zu ihrem Wohnsitz sowie für die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrads vom Schadenort. Hierbei werden entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR erstattet für die
- Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
- die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
- die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Ersatz-Fahrrad
Die BD24 vermittelt der versicherten Person ein Ersatz-Fahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Sie zahlt dabei für längstens sieben Tage maximal 50 EUR pro Tag. Nimmt die versicherte Person Leistungen der Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, werden keine Ersatz-Fahrrad-Kosten übernommen.
Übernachtungskosten
Die BD24 reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt wurde. Es werden bis zu 80 EUR je Übernachtung erstattet. Nimmt die versicherte Person die Leistung der Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, werden die Übernachtungskosten nur für eine Nacht übernommen.
Fahrrad-Rücktransport
Kann das Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt die BD24 für den Transport des Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. Die hierdurch entstehenden Kosten werden bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person im Inland übernommen. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn das Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird.
Fahrrad-Verschrottung
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt die BD24 die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Gepäck wird zum Wohnsitz der versicherten Person transportiert, sofern ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes werden bis zum Wert der Bahnfracht übernommen. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
Notfall Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt die BD24 den Kontakt zu ihrer Hausbank her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld an den Reiseort der versicherten Person.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, wird der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung gestellt und die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EUR übernommen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020