Welche Schäden am Fahrrad sind beim Beschädigungsschutz von BD24 in der Fahrradversicherung abgedeckt? Versichert sind etwa Vandalismus, Stürze, Unfälle, Brand, Sturm oder Verschleiß, wenn dadurch die Funktions- oder Verkehrstüchtigkeit leidet – und unter bestimmten Voraussetzungen auch lose verbundenes Zubehör und Gepäck.
Versichert sind Schäden an dem versicherten Fahrrad, die durch eine der folgenden Ursachen ausgelöst wurden und die Funktionstüchtigkeit bzw. Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen:
- Vandalismus
- Fall- und Sturzschäden
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten
- Unfall
- Brand, Explosion oder Blitzschlag
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen oder Erdrutsch
- Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Verschleiß
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die Beschädigung von lose mit dem Fahrrad verbundenem Zubehör und Gepäck. Dies gilt in den Fällen Vandalismus, Unfall sowie Brand, Explosion oder Blitzschlag, wenn sich das versicherte Fahrrad im sachgemäßen Gebrauch befindet.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020