Ab wann greift der Schutz gegen Verschleißschäden beim Fahrrad von BD24? Erst nach Ablauf einer Wartezeit von sechs Monaten besteht Versicherungsschutz – und auch nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für diese Teile eine neue Frist, deren Startpunkt sich nach dem Datum auf der Werkstattrechnung richtet.
Für Verschleißschäden gelten die folgenden Wartezeiten:
- Der Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Abschluss der Versicherung.
- Nach dem Austausch von Reifen oder Bremsen beginnt für die ausgetauschten Teile eine erneute Wartezeit von sechs Monaten.
Die Wartezeit beginnt am Folgetag des auf der Werkstattrechnung genannten Austauschdatums.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020