Welche Nachweise brauchst du nach einem Fahrradschaden bei BD24? Im Beschädigungsschutz für Fahrräder verlangt BD24 je nach Fall den Kaufbeleg für ein neu erworbenes Rad, eine detaillierte Reparaturkostenrechnung sowie bei einer Straftat oder einem Unfall mit Dritten eine Kopie der Polizeianzeige.
Ergänzend zu den genannten Obliegenheiten sind uns im Schadenfall folgende Informationen und Unterlagen einzureichen:
- der Kaufbeleg für das nach dem Schadenfall bei einem offiziellen Fachhändler neu erworbene Fahrrad;
- die Reparaturkostenrechnung als Nachweis über die Höhe der entstandenen Kosten. Auf der Rechnung müssen die einzelnen Reparaturmaßnahmen sowie Angaben zu dem versicherten Fahrrad aufgeführt sein (Rahmennummer bzw. Codierungsnummer, Hersteller, Modell);
- eine Kopie der Polizeianzeige inklusive der Auflistung aller vom Schadenfall betroffenen Gegenstände, wenn der Schaden durch eine Straftat eines Dritten oder einen Unfall mit einem Dritten verursacht wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020